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RA H.A. Harsdorf-GebhardtRAin Anke Schmidt-Graumann

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Horst Andreas Harsdorf-Gebhardt

Rechtsanwalt H.A. Harsdorf-Gebhardt ist seit 1990, zunächst in der Kanzlei Rechtsanwalt Harsdorf-GebhardtDr. Lauter & Dr. Knorr in Köln, seit 1994 in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Heim- und Krankenhausrechts tätig.
Seit 1995 arbeitet Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt zusammen mit Rechtsanwältin Anke Schmidt-Graumann in unserer im Heimrecht und Krankenhausrecht tätigen Sozietät.
Er ist durchgehend seit 1997 zum Lehrbeauftragten des Fachbereichs "Pflege und Gesundheit" der Kath. Fachhochschule Mainz berufen.
Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt ist fachpublizistisch tätig, u.a. zum Betreuten Wohnen, zu Rechten an Pflegedokumentationen und deren Inhalten (hierzu zuletzt: BGH FamRZ 2010, S. 969ff.) usw. Außerdem bietet Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt in seinen Tätigkeitsgebieten Mitarbeiterschulungen und Seminare an.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit ist auf dem Gebiet des Heimrechts die umfassende Unterstützung der Einrichtungsträger bei Pflegesatzverhandlungen sowie bei sich ggf. anschließenden Schiedsstellenverfahren. Auf dem Gebiet des Krankenhausrechts bietet Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt den Mandanten die Beratung und Vertretung schwerpunktmäßig in vergütungsechtlichen und unternehmensstrategischen Angelegenheiten an sowie eine detaillierte Unterstützung bei den Verhandlungen von Wahlleistungen gegenüber dem PKV-Verband e.V., Köln.
[ Fachveröffentlichungen ]

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Anke Schmidt-Graumann

Rechtsanwältin Anke Schmidt-Graumann war von 1990 bis 1992 für die auf KassenarztrechtRechtsanwältin Schmidt-Graumann spezialisierte Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Susanne Tiemann in Köln tätig. Seit 1992 ist sie in Bonn zugelassen und war von 1992 bis 1995 bei der Sozietät Hack & Friedrich in Bonn für familien- und erbrechtliche Mandate zuständig.
Seit der Kanzleigründung 1995 ist sie in den Bereichen des Heimrechts und des Krankenhausrechts tätig und berät in den mit dem Betrieb von Heimen bzw. Krankenhäusern zusammenhängenden Rechtsgebieten. Zu den Tätigkeitsfeldern von Rechtsanwältin Schmidt-Graumann gehört auch das Familienrecht und Erbrecht sowohl in einrichtungsbezogenen Zusammenhängen als auch in selbständigen Fallgestaltungen.
Sie ist Mitautorin des Buches "Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser" und Verfasserin von Fachaufsätzen.
Seit dem Wintersemester 2013/2014 unterrichtet sie im Rahmen eines Lehrauftrags an der Kath. Fachhochschule Mainz Krankenversicherungsrecht sowie Krankenhaus- und Heimrecht.
[ Fachveröffentlichungen ]

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