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RA H.A. Harsdorf-Gebhardt
| RAin Anke Schmidt-Graumann
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Horst Andreas Harsdorf-Gebhardt
Rechtsanwalt H.A. Harsdorf-Gebhardt ist seit 1990, zunächst
in der Kanzlei Dr. Lauter & Dr.
Knorr in Köln, seit 1994 in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des
Heim- und
Krankenhausrechts tätig.
Seit
1995 arbeitet Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt zusammen mit
Rechtsanwältin Anke Schmidt-Graumann in unserer im Heimrecht
und
Krankenhausrecht tätigen Sozietät.
Er ist durchgehend seit
1997 zum Lehrbeauftragten
des Fachbereichs "Pflege und Gesundheit" der Kath. Fachhochschule Mainz
berufen.
Rechtsanwalt
Harsdorf-Gebhardt ist fachpublizistisch tätig, u.a. zum Betreuten
Wohnen, zu Rechten an Pflegedokumentationen und deren Inhalten (hierzu
zuletzt: BGH FamRZ 2010, S. 969ff.) usw. Außerdem bietet Rechtsanwalt
Harsdorf-Gebhardt in seinen Tätigkeitsgebieten Mitarbeiterschulungen
und Seminare an.
Ein besonderer Schwerpunkt
seiner Arbeit
ist auf dem Gebiet des Heimrechts die umfassende Unterstützung der
Einrichtungsträger bei Pflegesatzverhandlungen sowie bei sich ggf.
anschließenden Schiedsstellenverfahren. Auf dem Gebiet des
Krankenhausrechts bietet Rechtsanwalt Harsdorf-Gebhardt den Mandanten
die Beratung und Vertretung schwerpunktmäßig in vergütungsechtlichen
und unternehmensstrategischen Angelegenheiten an sowie eine
detaillierte Unterstützung
bei den Verhandlungen von Wahlleistungen gegenüber dem
PKV-Verband e.V., Köln.
[ Fachveröffentlichungen
]
Anke Schmidt-Graumann
Rechtsanwältin
Anke Schmidt-Graumann war von 1990 bis 1992 für die auf
Kassenarztrecht
spezialisierte Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Susanne Tiemann in
Köln tätig. Seit 1992 ist
sie in Bonn zugelassen und war von 1992 bis
1995 bei der Sozietät Hack & Friedrich in Bonn für familien- und
erbrechtliche Mandate zuständig.
Seit der Kanzleigründung 1995 ist sie in den Bereichen des Heimrechts und des
Krankenhausrechts
tätig und berät in den mit dem Betrieb von Heimen
bzw. Krankenhäusern zusammenhängenden Rechtsgebieten. Zu den
Tätigkeitsfeldern von
Rechtsanwältin Schmidt-Graumann gehört auch das Familienrecht und
Erbrecht
sowohl in einrichtungsbezogenen Zusammenhängen als auch in
selbständigen Fallgestaltungen.
Sie ist Mitautorin des Buches "Rechnungslegung
und Finanzierung der Krankenhäuser" und Verfasserin von
Fachaufsätzen.
Seit dem Wintersemester 2013/2014 unterrichtet sie im Rahmen eines
Lehrauftrags an der Kath. Fachhochschule Mainz
Krankenversicherungsrecht sowie Krankenhaus- und
Heimrecht.
[ Fachveröffentlichungen
]